Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.08.2026

Maßgebliche Fassung

Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihnen bei Vertragsschluss übergeben wurde.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software Spedaro Fleet zur Nutzung über das Internet durch Spedaro, Einzelunternehmen, Inhaber Koray Yalcindag, Kiefholzstraße 3, 12435 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) an den Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Vertragsbestandteil sind neben diesen Bedingungen die Leistungsbeschreibung der gewählten Edition und der Auftragsverarbeitungsvertrag samt Anlagen.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die vom Kunden eingestellten Daten. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der gewählten Edition.

Nicht vom Vertrag umfasst sind:

  • Leistungen Dritter, für die der Kunde eigene Verträge benötigt — unter anderem Microsoft 365 für den E-Mail-Versand, Dienste zur maschinellen Textauswertung sowie Telematik- und Buchhaltungsanbindungen.
  • Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation für den Betrieb des Kunden.
  • Steuerliche oder rechtliche Beratung.

Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung als „in Vorbereitung“ gekennzeichnet sind, gehören zum geplanten Umfang der Edition und sind nicht geschuldet, solange die Kennzeichnung besteht.

§ 3 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, eine Weitervermietung und ein Betrieb für Dritte sind nicht gestattet. Versuche, die Zugangs- und Trennungsmechanismen zu umgehen oder die Software zurückzuentwickeln, sind untersagt.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er einstellt, und dafür, dass er diese einstellen darf.

Für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde der Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Er stellt insbesondere sicher, dass eine Rechtsgrundlage besteht, dass Beschäftigte informiert sind und dass bestehende Mitbestimmungsrechte gewahrt werden. Das gilt besonders für Lohndaten und für Gesundheitsdaten.

Berechtigungen innerhalb seines Mandanten vergibt der Kunde selbst und beschränkt sie auf das Erforderliche. Er hält Zugangsdaten geheim, meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich und hält eine erreichbare Kontaktadresse aktuell.

§ 5 Sicherung der Daten

Der Anbieter sichert die Daten arbeitstäglich und bewahrt die Sicherungen verschlüsselt und an einem zweiten Ort auf. Zusätzlich werden die Transaktionsprotokolle der Datenbank fortlaufend archiviert, sodass eine Wiederherstellung auf einen Zeitpunkt möglich ist; der dabei höchstens mögliche Datenverlust beträgt fünfzehn Minuten.

Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Gesamtsystems. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Datensätze besteht nicht. Der Kunde bleibt für die Nutzung der Export- und Ausgabefunktionen selbst verantwortlich.

§ 6 Datenschutz

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Voraussetzung für die Nutzung und wird vor der ersten Verarbeitung geschlossen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind seine Anlage 2. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen

Der Anbieter sagt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 Prozent im Monatsmittel zu, gemessen am Kalendermonat am Übergabepunkt zum Internet.

Nicht als Ausfallzeit gerechnet werden:

  • angekündigte Wartung — mindestens 48 Stunden vorher mitgeteilt, höchstens vier Stunden je Kalendermonat und außerhalb von Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr;
  • kurze Unterbrechungen für das Einspielen von Aktualisierungen;
  • Störungen, die der Kunde, seine Netzanbindung oder von ihm eingebundene Fremdsysteme verursachen;
  • höhere Gewalt und Ausfälle bei Vorleistern.

Störungsmeldungen nimmt der Anbieter ausschließlich schriftlich entgegen; ein telefonischer Support wird nicht angeboten. Er antwortet innerhalb der folgenden Reaktionszeiten, gerechnet ab Zugang der Meldung an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr:

  • Edition Start: zwei Werktage
  • Edition Pro: ein Werktag
  • Edition Enterprise: vier Stunden an Werktagen

Reaktionszeit bedeutet eine inhaltliche Antwort eines Menschen, keine Empfangsbestätigung. Eine Frist zur Beseitigung der Störung ist damit nicht zugesagt.

§ 8 Vergütung und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste, alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Rechnung, bei jährlicher Zahlweise jährlich im Voraus. Der Rechnungsbetrag ist vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der am ersten Tag des Abrechnungsmonats aktiv gesetzten Fahrzeuge. Ein Fahrzeug, das im Laufe des Monats hinzukommt oder auf „nicht aktiv“ gesetzt wird, wirkt sich erst im Folgemonat aus; ausgemusterte Fahrzeuge zählen ab dem Folgemonat nicht mehr mit, ihre Daten bleiben lesbar. Der Mindestbetrag der gewählten Edition gilt auch dann, wenn die tatsächliche Menge darunter liegt.

Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach einer erfolglosen Mahnung mit einer Frist von vierzehn Tagen sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen, die Sperre ist keine Kündigung und die Daten bleiben während der Sperre erhalten.

Preisanpassungen teilt der Anbieter mindestens drei Monate vor Wirksamkeit in Textform mit; sie sind höchstens einmal je zwölf Monate zulässig. Der Kunde darf in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis geschuldete Vergütung. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen gilt dieser Betrag einmal.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Rückgabe der Daten

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Wird jährliche Zahlweise vereinbart, läuft der Vertrag zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird; dafür sind bei jährlicher Zahlweise nur zehn Monate zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Anforderung einmalig innerhalb von dreißig Tagen einen vollständigen, maschinenlesbaren Auszug seiner Datensätze im CSV-Format nebst den hinterlegten Dateien zur Verfügung, gebündelt in einem Archiv mit Inhaltsverzeichnis. Nicht enthalten sind Passwort-Hashwerte, Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung und Zugangsdaten zu Fremdsystemen.

Nach Ablauf der Rückgabefrist löscht der Anbieter die Daten innerhalb weiterer dreißig Tage, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Löschung wird auf Anfrage in Textform bestätigt. Sicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben: die tägliche Sicherung auf dem System nach vierzehn Tagen, die Sicherung am zweiten Standort nach längstens sechs Monaten.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter darf diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an die Rechtsprechung oder an technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen, gilt der bisherige Stand fort; beide Parteien dürfen den Vertrag dann zum nächsten zulässigen Termin kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform per E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen